Stadtratsentscheidungen zum Candidplatz – wer ist (sich) eigentlich noch alles grün?
Mitte letzter Woche standen im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Müncher Stadtrates zwei Entscheidungen an, die sich mit der Situation am Candidplatz beschäftigten. Zum Einen sollte über das weitere Vorgehen auf der Freifläche des südlichen Teils des Candidpaltzes entschieden werden. Die andere Entscheidung hatte den Turmbau zu Untergiesing als Thema.
Die eine Entscheidung ist schnell zusammengefasst. Der Ausschuss verschob die Entscheidung darüber, ob weitere Wohnungen am Candidplatz gebaut werden sollen, auf Juni 2026. Grund: der mögliche Ausbau des Grünwalder Stadions und eine von Seiten des TSV 1860 München in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie zum Stadionausbau, in der der südliche Candidplatz eine zentrale Rolle spielen könnte. Da haben just vor den Kommunalwahlen Stadträte wie Andreas Babor und Giesings Grüne tatsächlich noch ganz schnell ihr weiß-blaues Herz entdeckt. Bis vor kurzem waren aus dem BA 18 ganz andere Töne zu hören. Mit dem Bau der Wohnungen würde schließlich die Wohnungsnot in München bekämpft. Es gäbe da gar keine andere Alternative bei der Nutzung des Platzes. Jetzt auf einmal eine 180 Grad-Wendung. Man will es sich wohl nicht mit den wählenden Löwen-Fans verscherzen. So wichtig ist CSU, SPD und Grünen dann das Problem mit der Wohnungsbau doch nicht.
Was hat sich der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung nun aber bezüglich des Candidtors entschieden?
Mehrheitlich wurde beschlossen, ein Bauleitplanverfahren für das Gebiet östlich des Candidplatzes und nördlich der Candidstraße zu starten. Antragstellerin ist die in München steuerflüchtige Candid GmbH & Co. KG. Dafür sollen der bestehende Bebauungsplan sowie – falls erforderlich – auch der Flächennutzungsplan geändert werden. Desweiteren wurde gegen den Antrag der BA-Fraktionen der SPD und Grünen von ihren eigenen Stadträten beschlossen, die Stadtverwaltung mit der Prüfung darüber zu beauftragen, ob ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB in Frage komme. Fällt diese Prüfung positiv aus, kann auf eine Umweltprüfung verzichtet werden und das Verfahren läuft schneller als ein reguläres Bebauungsplanverfahren.
Beschlossen wurde auf Vorschlag der BA-Fraktionen außerdem, dass im weiteren Verfahren „Varianten (unter anderem mit einer geringeren Höhe und schlankerer Kubatur) geprüft und in Visualisierungen dargestellt“ werden müssen. Diese sollen in einem weiteren Workshopverfahren besprochen werden und als Grundlage für die Entscheidung zur Baufreigabe dienen. Wer an diesem Workshop teilnehmen soll, steht bis dato nicht endgültig fest. Ein öffentlicher Workshop soll es aber nicht sein, sondern ein „Experten“-Gremium unter Mitwirkung von einzelnen BA-Mitgliedern.
Eine Einschätzung zum Beschluss
Mit diesem Beschluss machen Grüne, SPD, FDP und CSU im Stadtrat möglich, was vorher nicht möglich gewesen wäre: den Bau des Candidtors. Findige Politiker und Politikerinnen mögen zwar lavieren, dass der Bau ja noch gar nicht beschlossen sei. Theoretisch bleibt dem Stadtrat immer noch die Möglichkeit offen, während des nun initiierten Verfahrens letztendlich den Bau abzulehnen. Aber die bisher größte Schranke ist jetzt gefallen, denn der Stadtrat hat im Beschluss mehrheitlich der Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt. Interessant ist auch, dass die Stadtratsmitglieder von Grünen und SPD die Vorschläge zum beschleunigten Verfahren ihrer eigenen Basis aus Untergiesing missachten. Gerade die Umweltprüfung war den BA-Mitgliedern ein besonderes Anliegen. Die Wahlparole der Grünen zur Kommunalwahl 2026 – „Mehr Bäume, weniger Beton“ – wird damit schon jetzt ins Reich der Träume verbannt. Der Beschluss ist auch im Bezug auf die mögliche Neugestaltung des Bauvorhabens eher windelweich als sattelfest. Dort heißt es:
Im Rahmen des Workshops werden auch Varianten (u.a. mit einer geringeren Höhe und schlankeren Kubatur) geprüft und in Visualisierungen dargestellt. Auf dieser Basis wird über einen gestalterisch die Belange der Stadtbildverträglichkeit berücksichtigenden Gebäudeentwurf entschieden.
Es soll „geprüft“ und „visualisiert“ werden, ohne uns hier Wohnende. Die Entscheidungsgrundlage ist die „Stadtbildverträglichkeit“, aber nicht der Inhalt des geplanten Bürokomplexes, der zu einem weiteren Anstieg der Mietrpreise im Viertel führen wird. Dieses Projekt ist Teil eines Investmentfonds und soll Profit abwerfen, um riesige Kredite bedienen zu können. Die Investoren wollen dafür die kommunal gebauten Infrastrukturen nutzen, zerschlagen aus purer Nachbarschaftsliebe die kassenärztlichen Strukturen im Viertel und zahlen keine Steuern in München. Damit sie ihre Gläubiger bedienen können, müssen wir dann höhere Mieten zahlen. SPD und Grüne unterstützen dieses Gebahren und haben dann noch die Dreistheit, am 7. Februar gegen steigenden Mieten zu demonstrieren.
Als besonders gravierend ist der letzte Punkt des Beschlusses einzuschätzen:
Die in der Vorlage dargelegte Bereitstellung wichtiger Nutzungen für das Viertel im Erdgeschoss und z.T. im ersten Obergeschoss – u.a. kulturelle und bürgerschaftliche Nutzung – sowie der öffentlich nutzbare Gemeinschaftsdachgarten (u.a. mit Kiosk) auf dem obersten Geschoss werden bis zur Billigung weiterverfolgt und soweit möglich in städtebaulichen Verträgen festgehalten.
Während uns von Seiten der Politik und der Investoren alle möglichen Versprechungen gemacht werden, wird hier schonmal festgehalten, dass man all diese Versprechungen vielleicht gar nicht in städtebaulichen Verträgen festhalten könne. Das heitßt, auf die bisherigen Versprechungen brauchen wir uns im Viertel kein bisschen zu verlassen.
Wie Investoren mit den Verpflichtungen aus „städtebaulichen Verträgen“ umgehen, lässt sich in Landsberg seit 2014 beim „Urbanen Leben am Papierbach“ beispielhaft nachvollziehen. Investor dort: Ehret + Klein. Versprochen wurde viel, am Ende wurde dem Investor „plötzlich“ klar, wie schnell man doch von dort am Flughafen sei und aus Kultur wurde schnell ein neues Hotel. Ein wie hier am Candidplatz initiierter „vorhabenbezogener Bebauungsplan“ gibt dem Investor 1oo% Freiheit, seine Profit-Interessen durchzuziehen, gegen alle „städtebaulichen Vertäge“ oder auch gegen berechtigte Interessen der Anwohnerschaft.
Ein Thema, das in der Debatte im Stadtrat gar nicht zu Sprache kam und auch von der örtlichen Presse bisher noch nicht aufgegriffen wurde, ist das Angebot der Stadt München an den Investor, städtische Flächen zur Verfügung zu stellen, auf denen der Investor das Defizit an baurechtlich vorgeschriebenen Freiflächen ausweisen kann. Dazu verweisen wir auf unseren Artikel darüber: hier. Weder die Stadtrats- noch die BA-Fraktionen scheinen dieser Subvention eines 2 Milliarden-schweren Investors ablehnend gegenüber zu stehen.



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